BILDUNGSURLAUB ERKLÄRT

In Hessen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich für Weiterbildungen von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne dafür ihren regulären Erholungsurlaub opfern zu müssen.

ASHTANGA YOGA RAUM FRANKFURT wird als offizieller Träger #2095 beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration als Schule für Bildungsurlaube gelistet.

Ihr persönlicher Anspruch

  • Dauer: Sie haben pro Kalenderjahr Anspruch auf 5 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche).
  • Anspar-Modell: Sie können Ihren Anspruch aus dem aktuellen Jahr auf das darauffolgende Jahr übertragen, um eine 10-tägige Fortbildung zu besuchen. Wichtig: Dies muss dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden.
  • Wartezeit: Sie müssen mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein, um den ersten Anspruch geltend zu machen.

Was wird bezahlt?

  • Lohnfortzahlung: Ihr Arbeitgeber zahlt während der Seminarzeit Ihr normales Gehalt weiter.
  • Seminarkosten: Die Kursgebühren sowie Kosten für Anreise und Unterkunft tragen Sie als Arbeitnehmer selbst. Diese können Sie jedoch in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Was können Sie lernen?

Es muss kein Kurs sein, der direkt mit Ihrem aktuellen Job zu tun hat. Der Gesetzgeber unterscheidet drei Bereiche:

  • Berufliche Weiterbildung: (z. B. Sprachkurse, Software-Schulungen, Management-Techniken, aber auch Stressbewältigung/Yoga im Kontext der Arbeitsgesundheit).
  • Politische Bildung: (z. B. Seminare zu Gesellschaft, Geschichte oder Umweltpolitik).

Der Weg zum Bildungsurlaub

  • Kurs finden: Suchen Sie sich eine Veranstaltung, die explizit in Hessen als Bildungsurlaub anerkannt ist. Eine Suche ist über das Portal Bildungsurlaub.de möglich.
  • Anmeldung: Lassen Sie sich vom Veranstalter die Anmeldebestätigung und den Nachweis über die Anerkennung für Hessen zusenden.
  • Antrag beim Arbeitgeber: Reichen Sie diese Unterlagen spätestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber ein.
  • Teilnahme: Nach dem Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie im Betrieb als Nachweis abgeben.

Kann der Arbeitgeber ablehnen?

Eine Ablehnung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, etwa wenn zwingende betriebliche Belange (z. B. akuter Personalmangel durch hohen Krankenstand oder eine bereits bestehende Urlaubswelle) entgegenstehen. In Kleinstbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte) gelten zudem Sonderregelungen.

Weitere rechtliche Details finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales oder auf den Seiten von bildungsurlaub.de.